Allgemeine Geschäftsbedingungen

der EMDR Akademie / PAPB (Private Akademie für Psychologische Bildung) / Brainlog® Akademie

§ 1 Allgemeines

  1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet der Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser (m/w/d) Sprachformen und verwendet das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
  2. Die Private Akademie für Psychologische Bildung (PAPB) mit ihren Ausbildungsträgern (EMDR Akademie und Brainlog® Akademie) ist den hohen Qualitätsansprüchen, die in der Arbeit mit Menschen in Therapie und Coaching notwendig sind, verpflichtet. Das Klima in unseren Kursen ist geprägt von gegenseitiger menschlicher Wertschätzung und der kollegialen Arbeit auf Augenhöhe. Dies bedingt einen respektvollen Umgang miteinander sowie die nötige Toleranz den unterschiedlichen therapeutischen Weltbildern, den jeweiligen beruflichen Orientierungen und dem individuellen Ausbildungsstand der Teilnehmer gegenüber. Um die erforderliche Qualität in den Kursen sicherzustellen, bedarf es einer durchgehenden Anwesenheit aller Teilnehmer – vor Ort wie online. Verantwortungsvolle Arbeit mit Menschen ist nach unserer Auffassung geprägt von der eigenen Selbsterfahrung und Supervision. Dies ist elementarer Bestandteil aller Kurse der PAPB.
  3. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von der EMDR Akademie / PAPB (Private Akademie für Psychologische Bildung) / Brainlog® Akademie (im Folgenden: Veranstalter) mit den Teilnehmern bestehenden Rechtsbeziehungen sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuell getroffene Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Teilnehmers, die nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters gelten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Leistungen an den Teilnehmer vorbehaltlos und in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Teilnehmers ausgeführt werden.
  4. Der Veranstalter bietet Aus- und Weiterbildungen sowie weiterführende Seminare (im Folgenden: Veranstaltungen) an. Eine genaue und abschließende Bezeichnung sowie eine Auflistung des Leistungsangebots werden vom Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seinen Webseiten www.emdr-akademie.de, www.papb.de und www.brainlog-akademie.de und in den vom Veranstalter sonst genutzten Medien vorgehalten.
  5. Grundlegender Gegenstand des Vertrages sind Aus- und Weiterbildungen im psychologischen Bereich, insbesondere
    Ausbildungen in EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)
    weiterführende Seminare in EMDR
    Brainlog®-Ausbildung
    Ausbildungen zum Burnout Coach
    Ausbildung in pragmatischer Traumatherapie
    Ausbildung in der Kinder- und Jugend-Trauma-Arbeit
    Supervisionen

§ 2 Antrag und Vertragsschluss

  1. Das auf der Webseite des Veranstalters bereitgestellte Anmeldeformular zu den dort genannten Veranstaltungen stellt keinen bindenden Antrag zum Abschluss eines Vertrages dar. Auch die von Mitarbeitern mitgeteilten Informationen und erteilten Hinweise stellen lediglich eine Aufforderung zur Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen dar und sind nicht als Antrag zum Abschluss eines Vertrages zu verstehen.
  2. Erst die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars gilt als Antrag zum Abschluss eines Vertrages nach Maßgabe dieser Bedingungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Zur Annahme des Antrags ist der Veranstalter nicht verpflichtet.
  3. Die Übermittlung des Anmeldeformulars erfolgt grundsätzlich in Textform (z.B. per Telefax) oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail). Dem Teilnehmer steht es frei, sich eines anderen gängigen Kommunikationsmittels zu bedienen.
  4. Der Veranstalter wird eine Anmeldung unverzüglich, spätestens jedoch nach dem Ablauf des 10. Tages nach Eingang des Anmeldeformulars entweder annehmen oder ablehnen. Wird die Anmeldung angenommen, so wird dem Teilnehmer innerhalb dieses Zeitraums eine Teilnahmebestätigung in Textform oder in elektronischer Form übermittelt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Veranstalter die Anmeldung nicht annimmt.
  5. Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit gegenüber dem Veranstalter durch Erklärung, die in Schrift- oder in Textform oder in elektronischer Form zu erfolgen hat, vom Vertrag zurücktreten (vertragliches Rücktrittsrecht). Tritt der Teilnehmer bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Der Veranstalter berechnet in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 Euro. Tritt der Teilnehmer im Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag weniger als zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
  6. Ziff. 5 gilt nicht, wenn für den Teilnehmer eine andere Person teilnimmt (Ersatzteilnehmer) oder der Teilnehmer die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt besucht (Umbuchung).
  7. Höhere Gewalt, beim Veranstalter eintretende Betriebsstörungen oder in der Person des Veranstalters eintretende Leistungshindernisse, die ihn ohne eigenes Verschulden eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit daran hindern, die gebuchte Veranstaltung zu halten, berechtigen ihn zur Absage. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so wird der Teilnehmer unverzüglich von der Nichtdurchführung unterrichtet und erstattet der Veranstalter unverzüglich bereits vom Teilnehmer erbrachte Gegenleistungen. Das gleiche Recht hat der Veranstalter bei zu geringer Teilnehmerzahl.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle im Anmeldeformular des Veranstalters.
  2. Die Teilnahmegebühren werden 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort, spätestens am 1. Tag der Veranstaltung fällig.
  3. Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
  4. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
  5. Ausbildungsseminare der EMDR Akademie sind gem. § 4 Ziff. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die übrigen Veranstaltungen unterfallen der Umsatzsteuer.
  6. Gegen Ansprüche des Veranstalters kann der Teilnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Teilnehmers aus demselben Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Übernachtungsmöglichkeit

  1. Bei einer Teilnahme an der Veranstaltung in Präsenz (§ 5) hat der Teilnehmer die Option, Zimmer für Übernachtungen im Seminarhaus „Panta Rhei“ zu buchen. Das Seminarhaus verfügt über 8 individuell eingerichtete Zimmer, davon 6 Einzel- und 2 Doppelzimmer jeweils mit eigenem Bad und WC. Wird eine Übernachtung gewünscht, so ist dies im Anmeldeformular anzugeben. Die Zimmer werden mit Eingang der Anmeldung reserviert; auf später geäußerte Reservierungswünsche besteht kein Anspruch. Der Teilnehmer erhält mit der Teilnahmebestätigung auch eine Bestätigung über die Zimmerreservierung. Sind keine Zimmer mehr verfügbar, wird dies dem Teilnehmer mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
  2. Ein Anspruch auf Übernachtung oder auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nicht. Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer eine Übernachtung nach bereits erfolgter Anmeldung bucht.
  3. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen auf den Websites des Veranstalters vorgehaltenen Preisliste.

§ 5 Veranstaltungsdurchführung

  1. Die Veranstaltungen werden als Hybrid-Veranstaltungen durchgeführt. Bei einer hybriden Veranstaltung kann der Teilnehmer der Veranstaltung vor Ort in Präsenzform (Präsenzveranstaltung) oder online im sog. Virtuellen Veranstaltungsraum (Online-Veranstaltung) teilnehmen. Bei der Buchung der jeweiligen Veranstaltung ist im Anmeldeformular anzugeben, ob der Veranstaltung in Präsenz oder online beigewohnt wird; wird keine Teilnahmeform mitgeteilt, geht der Veranstalter davon aus, dass der Teilnehmer in Präsenz teilnimmt. Die Online-Teilnahme erfolgt ausschließich synchron und somit live, es finden keine Aufzeichnungen statt. Ferner gibt es keine Lernerfolgskontrolle.
  2. Bei einer Änderung der Teilnahmeform (Umbuchung) ab dem 10. Tag vor Beginn der Veranstaltung berechnet der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Umbuchung. Bei der Umbuchung einer Online-Veranstaltung zu einer Präsenzveranstaltung besteht kein Anspruch auf Übernachtung nach § 4. Bei der Umbuchung einer Präsenzveranstaltung zu einer Online-Veranstaltung entfällt die gebuchte Übernachtung; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Der Veranstalter hat das Recht, Zimmerreservierungen anderweitig zu vergeben.
  3. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr bei technischen Problemen, Verbindungsproblemen oder dem Fehlen der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich. Stehen technische Probleme auf Seiten des Veranstalters einer Durchführung entgegen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
  4. Die Zugangslinks zu den Online-Veranstaltungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Die Zugangslinks dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Es ist untersagt, ohne Kenntnis des Veranstalters Dritten die Anwesenheit oder Teilnahme an Online-Veranstaltungen zu gestatten oder zu ermöglichen. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass eine Online-Veranstaltung mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben wurde oder dass Dritte ohne Kenntnis des Veranstalters der Veranstaltung beiwohnen, so steht dem Veranstalter ein Schadensersatz maximal in Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr zu. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn er höher ist als der in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schaden. Der Teilnehmer kann darüber hinaus den Nachweis führen, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder er wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit der Online-Veranstaltung Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Im Falle eines Missbrauchs behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
  6. Die Inhalte der Online-Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während der Online-Veranstaltung Screenshots oder Video-Captures oder Tonmitschnitte anzufertigen. Entsprechendes gilt für Präsenzveranstaltungen. Im Falle eines Missbrauchs behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.

§ 6 Teilnahmebedingungen und Ausschlussrecht

  1. Der Veranstalter ist den Teilnehmern gegenüber für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Er hat das Hausrecht.
  2. Die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ist nicht möglich, wenn der Teilnehmer an COVID-19 erkrankt ist oder grippeähnliche Symptome (insbesondere Husten, Schnupfen, Fieber, Verlust des Geschmackssinns etc.) aufweist. Personen, die an COVID-19 erkrankt sind oder unter grippeähnlichen Symptomen leiden, ist das Betreten sämtlicher Einrichtungen des Veranstalters und die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen untersagt. Das Recht zur Umbuchung bleibt unter den Voraussetzungen von § 5 Ziff. 3. unberührt.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Veranstaltung auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung der Veranstaltung mit dem Teilnehmer nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    a. die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird (§ 3 Ziff. 2);
    b. ein Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört und ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann;
    c. ein Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln steht und dadurch die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigt sind;
    d. ein Teilnehmer an COVID-19 erkrankt ist oder grippeähnliche Symptome aufweist (Ziff. 2).
  4. Ein Ausschluss nach Ziff. 3 lässt die Pflicht des Teilnehmers zur Zahlung der Teilnahmegebühr unberührt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr besteht nicht. Entsprechendes gilt bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer sowie bei Nichterscheinen des Teilnehmers, soweit nicht die Voraussetzungen des § 2 Ziff. 5 und Ziff. 6 vorliegen.

§ 7 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
    a. im Falle einer vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    b. bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag dem Vertragspartner nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; die Haftung ist jedoch auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  2. Ist der Teilnehmer auch Übernachtungsgast (§ 4), bleibt eine Haftung des Veranstalters nach den §§ 701 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches bestehen. Der Veranstalter haftet danach für eingebrachte Sachen des Teilnehmers nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet der Veranstalter höchstens bis zu einem Betrag von 800,00 Euro.

§ 8 Verjährung

Ansprüche gegen den Veranstalter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die in § 7 genannten Schadensersatzansprüche; für sie gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pocking.

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